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Aktuelles

11.7.2019. BMF aktualisiert Grundsätze zur Buchführung und zum Datenzugriff (GoBD).  Die Finanzverwaltung hat die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff neu gefasst und mit Schreiben vom 11.7.2019 veröffentlicht. Das Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14.11.2014 und ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 beginnen. Das Schreiben sieht u. a. Vereinfachungen bei der Digitalisierung von Handels-/Geschäftsbriefen und Buchungsbelegen vor, welche in Papierform empfangen wurden. Diese können bei Beachtung bestimmter Voraussetzungen z. B. mit Smartphones gescannt oder fotografiert werden.

12.6.2019. Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens.  Der BFH hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass die Beteiligung eines Einzelgewerbetreibenden an einer Kapitalgesellschaft zwingend zu seinem Betriebsvermögen gehört, wenn die Beteiligung entweder dazu bestimmt ist, die gewerbliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern, oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten. Der Kläger hatte die Beteiligung hingegen seinem Privatvermögen zugeordnet. Das Finanzamt erkannte dies nicht an und hat die Übertragung der Beteiligung auf die Ehefrau als Entnahme aus dem Betriebsvermögen behandelt und einen steuerpflichtigen Entnahmegewinn angesetzt. Der BFH bestätigte dies.

2.6.2019 Unbeschränkte Steuerpflicht bei inländischem Wohnsitz trotz Lebensmittelpunkts im Ausland.  Die Tatsache, dass ein Steuerpflichtiger neben einem inländischen Wohnsitz auch einen solchen im Ausland hat, schließt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland auch dann nicht aus, wenn der ausländische Wohnsitz den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen begründet. Der Kläger hatte in Deutschland lediglich seinen „Zweitwohnsitz“, sein Lebensmittelpunkt befand sich im Ausland. Gleichwohl war der Kläger in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wie der BFH bestätigt hat. Die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht setzt nicht voraus, dass die Person hier ihren „Erstwohnsitz“ oder ihren Lebensmittelpunkt hat.

15.5.2019 Rechtsprechungsänderung des BFH zur sog. Sperrwirkung eines Doppelbesteuerungsabkommens.  Im Falle einer nicht besicherten Darlehensgewährung zwischen Konzerngesellschaften konnte die Finanzverwaltung eine Gewinnkorrektur bei der inländischen Gesellschaft bislang nicht auf § 1 AStG stützen, wenn mit dem anderen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen bestand, welches eine dem Art. 9 OECD-Musterabkommen entsprechende Vorschrift enthielt. Die Vorschrift war nach bisheriger Auslegung durch den BFH nur bei sog. Preisberichtigungen anwendbar (z. B. unangemessener Zinssatz), nicht aber bei anderen „unüblichen“ Vereinbarungen (z. B. fehlende Besicherung). Diese Auslegung hat der BFH in seiner Entscheidung vom 27.2.2019 (I R 73/16) geändert. Künftig können somit auch andere nicht fremdübliche Vereinbarungen zu einer Korrektur durch die Finanzämter führen. Die Entscheidung dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierungsvereinbarungen mit ausländischen Tochtergesellschaften haben (vgl. BFH Pressemitteilung v. 15.5.2019).
 
17.4.2019 Geschäftsführer einer ausländischen Kapitalgesellschaft kann deren ständiger Vertreter sein und eine inländische Betriebsstätte begründen.  Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer ausländischen Kapitalgesellschaft deren „ständiger Vertreter“ sein kann. Dies kann zur Körperschaftsteuerpflicht des ausländischen Unternehmens im Inland führen, selbst wenn die Gesellschaft im Inland keine Betriebsstätte unterhält (BFH, Urteil vom 23.10.2018 I R 54/16).  Der entschiedene Fall betrifft eine luxemburgische Aktiengesellschaft, deren Geschäftsführer sich regelmäßig in Deutschland aufhielt, um hier Geschäfte für die AG anzubahnen, abzuschließen und abzuwickeln. Das Finanzamt nahm eine inländische Körperschaftsteuerpflicht der AG an, weil der Geschäftsführer ständiger Vertreter des Unternehmens im Sinne des § 13 AO gewesen sei. Ständiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Da die Regelung einen Vertreter und daneben ein Unternehmen voraussetzt, ist umstritten, ob der Geschäftsführer als Organ der Kapitalgesellschaft diese Voraussetzungen erfüllen kann. Der BFH hat den Streit nunmehr entschieden. Nach dem Zweck des Gesetzes und seinem Wortlaut können im Steuerrecht grundsätzlich auch solche Personen ständige Vertreter sein, die im Zivilrecht als Organe der Kapitalgesellschaft anzusehen sind. Für die ausländische Kapitalgesellschaft, die weder Sitz noch Geschäftsleitung in Deutschland hat, folgt hieraus die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht im Inland, ohne dass es noch auf das Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte ankäme (vgl. BFH Pressemitteilung v. 17.4.2019).

18.2.2019  Leitfaden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.  Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen umfangreichen Leitfaden zur Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung herausgegeben. Ausführlich behandelt werden Fragen zur Einkünfte-Erzielungsabsicht, z.B. bei befristeter Vermietung, Vermietung an Angehörige und Ferienimmobilien. Der Leitfaden enthält auch eine Übersicht der Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Verwaltungsanweisungen zu der Thematik.

28.1.2019  Vorsteuerabzug auch ohne Vorliegen einer Rechnung möglich? Im Urteil vom 21.11.2018 (Rs. C-664/16 „Vadan“) nimmt der EuGH zu den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs Stellung und führt aus, dass die Vorlage einer Rechnung keine zwingende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug darstellt. Es sei ausreichend, wenn der Steuerpflichtige die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs durch objektive Nachweise belegen könne. Im Streitfall wurde der Vorsteuerabzug nur deshalb nicht gewährt, weil der Steuerpflichtige keine solchen objektiven Nachweise beibringen konnte. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der EuGH das Vorliegen einer Rechnung offenbar nicht mehr als zwingende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ansieht, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug anderweitig nachgewiesen werden kann.

25.1.2019  Gewerbesteuerbefreiung für Dividenden aus Drittstaaten. Nachdem der EuGH in seiner Entscheidung vom 20.9.2018 die geltende Kürzungsvorschrift für Dividendenausschüttungen von Tochtergesellschaften aus Drittstaaten als nicht unionsrechtskonform angesehen hatte (Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit), haben das Bundesfinanzministerium und die Finanzbehörden der Länder in einem koordinierten Erlass nunmehr verfügt, dass die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 7 GewStG in den maßgeblichen Punkten nicht mehr anzuwenden ist. Dies gilt bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung.

5.1.2019  Spontan-Austausch länderbezogener Berichte mit den USA. Das Bundesministerium der Finanzen und die US-Steuerbehörde IRS haben im Dezember 2018 eine „Gemeinsame Erklärung über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2017 beginnende Wirtschaftsjahre“ verabschiedet. Durch den Austausch jährlicher länderbezogener Berichte soll die internationale steuerliche Transparenz erhöht und der Zugang der Behörden zu Informationen über die weltweite Verteilung der Einkünfte, der entrichteten Steuern etc. von multinational tätigen Unternehmensgruppen verbessert werden.

19.12.2018  Neuer Realteilungs-Erlass veröffentlicht. Das BMF hat heute ein neues Anwendungsschreiben zur Realteilung von Personengesellschaften bekannt gegeben. Das Schreiben ersetzt das Schreiben vom 20.12.2016 und berücksichtigt die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung.

3.9.2018 Absagen von Kollegen zu einer Betriebsveranstaltung gehen steuerlich nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden. Von den angemeldeten 27 Arbeitnehmern eines Unternehmens sagten zwei kurzfristig ab, ohne dass dies zu einer Reduzierung der Kosten für die Betriebsveranstaltung führte. Das Unternehmen berücksichtigte im Rahmen der Lohnversteuerung die angemeldeten 27 Arbeitnehmer. Demgegenüber verlangte das Finanzamt, dass auf die teilnehmenden 25 Arbeitnehmer abzustellen sei, so dass sich ein höherer zu versteuernder Betrag ergab. Nach Ansicht des FG Köln dürften den Feiernden die Aufwendungen des Arbeitgebers für sog. "No-Shows" nicht zugerechnet werden. Dies gelte im vorliegenden Fall gerade deshalb, weil die Feiernden keinen Vorteil durch die Absage ihrer beiden Kollegen gehabt hätten. Denn nach dem Veranstaltungskonzept (Durchführung eines gemeinsamen Kochkurses) habe jeder Teilnehmer ohnehin nach seinem Belieben unbegrenzt viele Speisen und Getränke konsumieren dürfen. Mit dem Urteil stellt sich das FG Köln gegen eine bundeseinheitliche Anweisung des BMF vom 14.10.2015. Das Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

14.8.2018 Kein Kapitalertragsteuereinbehalt bei sog. Dauerüberzahlern. Bei bestimmten Kapitalerträgen ist keine Kapitalertragsteuer einzubehalten, wenn die Kapitalerträge Betriebseinnahmen des Gläubigers sind und die Kapitalertragsteuer bei ihm „aufgrund der Art seiner Geschäfte“ auf Dauer höher wäre als die gesamte festzusetzende Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer (sog. Dauerüberzahler). Die OFD NRW stellt in einer aktualisierten Verfügung klar, dass vom Steuerabzug nicht abgesehen werden kann, wenn die Steuerüberzahlung auf die jeweilige Marktsituation oder eine individuelle rechtliche Gestaltung zurückzuführen ist. Folglich berechtigen z. B. eine schlechte Absatzlage oder Gewinnlosigkeit nicht zum Verzicht auf den Kapitalertragsteuerabzug. Hingegen erfüllten Holdinggesellschaften, die steuerfreie Beteiligungseinkünfte erzielen, oftmals die Voraussetzungen.

3.7.2018. OECD-Entwurf zur Behandlung von Finanztransaktionen aus Verrechnungspreissicht. Die OECD hat das lang-erwartete Diskussionspapier zur Behandlung von Finanztransaktionen zwischen verbundenen Unternehmen veröffentlicht. Die Angemessenheitsprüfung von Finanztransaktionen – insbesondere Darlehen, Cash Pooling Vereinbarungen, Garantien – stellt in vielen Betriebsprüfungen ein Streitthema dar. Die dazu ergangenen Grundsätze der deutschen Finanzverwaltung stammen aus dem Jahr 1983 und geben nur wenig konkrete Anleitungen. Der nun vorliegende OECD-Entwurf befasst sich detailliert und anhand konkreter Handlungsanweisungen mit der Ausgestaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Die weitere Diskussion und Verabschiedung eines finalen Papiers bleiben abzuwarten.

25.6.2018. Kosten für US-Steuererklärung in Deutschland nicht als Werbungskosten abziehbar. Der in Deutschland (aufgrund Wohnsitz) und USA (aufgrund Staatsangehörigkeit) Steuerpflichtige erzielt Vermietungseinkünfte aus in Deutschland belegenem Grundbesitz. Die Kosten für die Erstellung seiner US-Steuererklärung machte er in seiner deutschen Steuererklärung als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt und das FG Münster (Urteil v. 14.3.2018) lehnen die Berücksichtigung der Kosten ab, mit der Begründung, dass die Kosten für die Ermittlung von Einkünften nach US-amerikanischem Recht angefallen sind. Es sei kein hinreichender Veranlassungszusammenhang mit den inländischen Einkünften gegeben.

21.6.2018. Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2018 veröffentlicht. Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines JStG 2018 veröffentlicht. Der Entwurf sieht u. a. Regelungen für die Betreiber von elektronischen Marktplätzen im Umsatzsteuerrecht vor. Ferner soll die den Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften einschränkende Vorschrift des § 8c Satz 1 KStG a.F. (jetzt § 8c Abs. 1 S. 1 KStG) sowie die entsprechende Regelung im Gewerbesteuergesetz für den vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärten Zeitraum 2008 bis 2015 ersatzlos aufgehoben werden. Von der Aufhebung sind somit nur die Fälle betroffen, in denen innerhalb von fünf Jahren mehr als 25% und bis zu 50% der Anteile übertragen wurden.

7.6.2018. Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung Mitunternehmeranteil. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung in § 7 S. 2 Nr. 2 GewStG als verfassungskonform beurteilt, nach der im Fall der Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft nicht der veräußernde Gesellschafter, sondern die Personengesellschaft selbst gewerbesteuerpflichtig ist, obwohl der Veräußerungsgewinn beim Veräußerer verbleibt (BVerfG, 10.4.2018). Ferner ist es mit Art. 3 Grundgesetz vereinbar, dass der Veräußerungsgewinn dann nicht der Gewerbesteuer unterliegt, wenn der veräußernde Gesellschafter eine natürliche Person ist.

14.5.2018. BFH äußert Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen. Der BFH hat in der Vergangenheit eine mögliche Verfassungswidrigkeit des gesetzlich angeordneten Zinssatzes für Nachzahlungszinsen in Höhe von 0,5% für jeden vollen Monat verneint. Nunmehr sieht das höchste Steuergericht für das Streitjahr 2015 bei summarischer Prüfung „schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel“ hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes. Dies deshalb, weil das Niedrigzinsniveau im Jahr 2015 nicht mehr als nur vorübergehend angesehen werden könne, sondern struktureller und nachhaltiger Natur sei. Angesichts moderner Datenverarbeitungstechniken könnten Erwägungen wie Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung einer Anpassung der seit dem Jahr 1961 unveränderten Zinshöhe an den jeweiligen Marktzinssatz oder Basiszinssatz nicht mehr entgegenstehen. Die ausführlich begründete Entscheidung des BFH erging im Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz.

9.5.2018. Bekanntgabe eines Vorsteuervergütungsbescheides. Das FG Köln hat entschieden, dass die Bekanntgabe eines Bescheides über die Vorsteuervergütung an den Steuerpflichtigen per E-Mail, ohne qualifizierte elektronische Signatur, rechtmäßig ist. Der elektronisch übermittelte Bescheid genügt den gesetzlichen Anforderungen an Form und Inhalt von Steuerbescheiden. Insbesondere genügt die Bekanntgabe mit einfacher E-Mail dem Erfordernis, dass der Bescheid schriftlich zu erteilen ist.

24.4.2018. Vorläufiger Rechtsschutz gegen Verlustabzugsbeschränkung § 8c Abs. 1 S. 2 KStG. Beim BVerfG ist derzeit die Frage anhängig, ob § 8c Satz 2 KStG a. F. (jetzt § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG) verfassungswidrig ist. Nach dieser Vorschrift entfällt der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft vollständig, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile an der Gesellschaft übertragen werden. Das FG Hamburg hat wegen jener Verfassungsfrage nunmehr durch Beschluss vom 11. April 2018 auch vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Das Gericht widerspricht damit der gegenwärtigen Verwaltungspraxis (BMF-Schreiben vom 15. Januar 2018), wonach für eine Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden, die auf Basis des § 8c Satz 2 (§ 8c Abs. 1 Satz 2) KStG ergangen sind, kein Grund besteht. Die Beschwerde an den Bundesfinanzhof wurde nicht zugelassen.

15.3.2018. Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern. In zwei Fällen hat das Bundessozialgericht zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern entschieden. Das Gericht stellt klar, dass der Grad der rechtlich durchsetzbaren Einflussmöglichkeiten auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung letztlich maßgeblich ist für die Beurteilung einer abhängigen Beschäftigung. Hält der Gesellschafter mehr als 50% der GmbH-Anteile, ist im Regelfall von einer nicht abhängigen Beschäftigung auszugehen und folglich eine Befreiung von der Versicherungspflicht anzunehmen. Gleiches soll ausnahmsweise dann gelten, wenn der Gesellschafter exakt 50% hält, oder er bei einer geringeren Kapitalbeteiligung kraft ausdrücklicher Regelungen in der Satzung über eine umfassende (echte) Sperrminorität verfügt, so dass er in der Lage ist, ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschafterversammlung zu verhindern.

9.3.2018. Abzug nachträglicher Schuldzinsen nach Veräußerung des Vermietungsobjekts. Für die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist maßgeblich, was mit dem Erlös aus der Veräußerung des mit einem Darlehen fremdfinanzierten Vermietungsobjekts geschieht. Eine bloße Reinvestitionsabsicht des Veräußerungserlöses in ein noch zu erwerbendes Vermietungsobjekt reicht nicht aus. Es ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige mit dem Veräußerungserlös eine neue Einkunftsquelle (z.B. eine zu vermietende Immobilie) anschafft. In einem vom BFH entschiedenen Fall waren die geltend gemachten Schuldzinsen nicht abziehbar, weil der Steuerpflichtige den Veräußerungserlös nicht zur Darlehenstilgung verwendet hat, obwohl rechtliche Hindernisse einer Tilgung nicht entgegenstanden. Die Schuldzinsen stellen auch keine vorab entstandenen Werbungskosten dar, da kein Ersatzobjekt angeschafft wurde (BFH, Urt. v. 6.12.2017).

17.1.2018. Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das Bundesministerium der Finanzen hat den aktuellen Stand der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen und der Abkommensverhandlungen veröffentlicht. Das BMF-Schreiben enthält einen Überblick über die DBA mit grundsätzlicher Anwendung ab 2017 bzw. 2018, ferner die bereits unterzeichneten aber noch nicht in Kraft getretenen DBA sowie eine Übersicht von Ländern, mit denen Verhandlungen laufen.

20.12.2017. EuGH entscheidet gegen deutsche Gesetzesregelung zum Ausschluss der Kapitalertragsteuer-Entlastung an zwischengeschaltete Gesellschaften. Der Europäische Gerichtshof hat aufgrund zweier Vorlagen des Finanzgerichts Köln entschieden, dass der in § 50d Abs. 3 EStG geregelte Ausschluss der vollständigen oder teilweisen Erstattung deutscher Kapitalertragsteuer an bestimmte zwischengeschaltete Kapitalgesellschaften nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Die Vorschrift verletze sowohl die Mutter-Tochter-Richtlinie als auch die Niederlassungsfreiheit.

6.12.2017. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück. Das Bundesfinanzministerium hat die Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses über den Ort der Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück teilweise neu gefasst und ergänzt. Genauer geregelt ist nun u. a., welche rechtlichen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen oder der Übertragung von Rechten an Grundstücken sog. Grundstücksleistungen darstellen und welche nicht.

28.11.2017. BMF-Schreiben zur Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften. Das BMF hat nunmehr das endgültige Schreiben zur Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften (§ 8c KStG) verabschiedet. Das 21-seitige Schreiben ersetzt den Erlass vom 4.7.2008. Leider geht das Schreiben nicht auf den jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von Teilen des § 8c KStG ein und befasst sich auch nicht mit der erforderlichen gesetzlichen Neuregelung der Vorschrift.

8.11.2017. Kein Abzug von Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit. Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden an geerbten Gegenständen wie Grundstücken oder Gebäuden, deren Ursache vom Erblasser gesetzt wurde, die aber erst nach dessen Tod in Erscheinung treten, nicht als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind.

2.11.2017. Besteuerung des Wertzuwachses einer Beteiligung bei Wegzug in die Schweiz. Das FG Baden-Württemberg hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die in § 6 AStG angeordnete sofortige Besteuerung des Wertzuwachses einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung im Zeitpunkt des Wegzugs in die Schweiz mit dem EU-Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Der Kläger hatte seinen Wohnsitz von Deutschland in die Schweiz verlegt. Die zum Wegzugszeitpunkt in seiner Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bestehenden stillen Reserven unterwarf das Finanzamt der sofortigen Besteuerung („fiktive Veräußerung“). Eine Steuerstundung sehe das Gesetz lediglich bei einem Wegzug in einen EU-Staat vor. Nach Ansicht des Gerichts könne sich der Kläger auf das zwischen der EU und der Schweiz bestehende Freizügigkeitsabkommen berufen.

27.10.2017. Steuereinbehalt bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken. Das BMF hat den (finalen) Anwendungserlass zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken veröffentlicht. Der Erlass erläutert anhand von zahlreichen Beispielen, wann inländische Unternehmen verpflichtet sind, von der Vergütung für die Überlassung von Software und Datenbanknutzungsrechten den gesetzlich vorgeschriebenen Steuerabzug vorzunehmen.

18.10.2017. Steuerbefreiung auch bei Zweit- und Ferienwohnungen. Die Steuerfreiheit von Gewinnen aus dem Verkauf der selbst genutzten Wohnung bei der Einkommensteuer gilt nach einem aktuellen Urteil des BFH auch dann, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung nur zeitweise bewohnt, sie ihm aber in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Daher können auch Zweitwohnungen, nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen und Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden, unter die Steuerbefreiung fallen. Denn die vom Gesetz geforderte Nutzung zu eigenen Wohnzwecken setzt nach Ansicht des Gerichts weder eine Nutzung als Hauptwohnung voraus noch muss sich dort der Schwerpunkt der persönlichen und familiären Lebensverhältnisse befinden.

12.10.2017. Rechnungszinsfuß von 6% für Pensionsrückstellungen vor dem Verfassungsgericht. Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6% für Pensionsrückstellungen für verfassungswidrig. Es hat das Klageverfahren ausgesetzt und die Streitfrage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Der Gesetzgeber habe es versäumt, den Zinsfuß an das wirtschaftliche Umfeld anzupassen. Der Zinsfuß von 6% sei seit 1982 unverändert, obwohl vergleichbare Parameter (Kapitalmarktzins, Rendite für Unternehmensanleihen) sich seit vielen Jahren nach unten entwickelt hätten und deutlich unter 6% lägen. Der Gesetzgeber hätte daher den Zinsfuß überprüfen und anpassen müssen. Ein höherer Rechnungszinsfuß führt zu einer niedrigeren Rückstellungsbildung und damit zu einer höheren steuerlichen Belastung.

2.10.2017. Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei beschränkter Steuerpflicht. Natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber Einkünfte in Deutschland erzielen (im Urteilsfall Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit), können Altersvorsorgeaufwendungen hier nicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Im Streitfall war ein Abzug der Aufwendungen im Wohnsitzstaat des Klägers (Belgien) ebenfalls nicht möglich. Das FG Köln sieht in diesem Ausschluss des Abzugs nach deutscher Rechtslage einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und hat den Fall daher dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

7.9.2017. Geschenke an Geschäftsfreunde. Der BFH hatte im März 2017 entgegen der langjährigen Praxis entschieden, dass die für ein Geschäftsgeschenk durch den Schenkenden übernommene Pauschalsteuer von 30% in die Wertgrenze mit einzurechnen ist. Dies hätte bedeutet, dass die Aufwendungen für ein Geschenk bereits dann nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar wären, wenn die Aufwendungen einschließlich der Pauschalsteuer den Wert von EUR 35,00 je Empfänger übersteigen. Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr mitgeteilt, dass es bei der bisherigen Handhabung bleibt und weiterhin nur auf den Wert des Geschenkes (ohne die Pauschalsteuer) abgestellt wird.

4.9.2017. Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften. Das FG Hamburg hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 8c Satz 2 KStG in der Fassung des UntStRefG 2008 (jetzt § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG) verfassungswidrig ist. Hiervon ist der vorlegende Senat überzeugt (FG Hamburg, Beschluss vom 29.08.2017 - 2 K 245/17). Gegenstand der Vorlage ist die Regelung, wonach der Verlustvortrag vollständig wegfällt, wenn mehr als 50% der Anteile an der Kapitalgesellschaft übertragen werden. Im März 2017 hatte das BVerfG bereits entschieden, dass der Satz 1 der Vorschrift, wonach bei einer Anteilsübertragung zwischen 25% und 50% der Verlustvortrag anteilig wegfällt, verfassungswidrig ist. 

14.8.2017. Neue Regelungen für Verrechnungspreise. Rund 14 Jahre nach ihrem Inkrafttreten ist die Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen i. S. d. § 90 Absatz 3 AO (Gewinnabgrenzungs-Aufzeichnungsverordnung) an die aktuellen Entwicklungen angepasst worden. International tätige Unternehmen müssen prüfen, inwieweit ihre Verrechnungspreis-Dokumentation von den Änderungen betroffen ist.

10.8.2017. Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AO). Das BMF hat den Anwendungserlass zur AO geändert. Unter anderem wurden die Ausführungen zum Begriff des Wohnsitzes (§ 8 AO) grundlegend überarbeitet und erweitert. Der Erlass nimmt bspw. Stellung zum Wohnsitzbegriff in Fällen von Auslandsaufenthalten und bei Vorhandensein von Kindern. Je nach Situation kann entweder die Aufgabe oder die Begründung bzw. Beibehaltung eines Inlandswohnsitzes von Interesse sein.

25.7.2017.  Anwendung des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Die Finanzverwaltung hat einen (89-seitigen!) koordinierten Ländererlass veröffentlicht, der zu zahlreichen Anwendungs- und Zweifelsfragen des geänderten Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts Stellung nimmt. Der Erlass ist im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Bundesländer mit Ausnahme von Bayern ergangen.

17.7.2017.  Cum/Cum-Transaktionen. In einem umfangreichen BMF-Schreiben erörtert die Finanzverwaltung ihre Sichtweise zur steuerlichen Behandlung sog. Cum/Cum-Transaktionen. Anhand zahlreicher in der Praxis anzutreffender Fallkonstellationen werden auch die steuerlichen Auswirkungen bei einer Annahme von Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) aufgezeigt.

11.7.2017. Country-by-Country Report. International tätige Unternehmensgruppen sind aufgrund des neuen § 138a AO verpflichtet, einen länderbezogenen Bericht zu erstellen. Der Bericht muss darüber informieren, wie sich die Geschä

An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen in der Steuergesetzgebung, ausgewählte Urteile der Finanzgerichte und Verlautbarungen der Finanzverwaltung.

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